Organigramm

Einsatzgebiet
Seit dem Zusammenschluss zum Zweckverband Hettlingen/Dägerlen deckt die Feuerwer die zwei Gemeinden Hettlingen und Dägerlen, mit den Dörfern Bänk, Berg, Dägerlen, Hettlingen, Oberwil und Rutschwil ab.

Fakten
Fläche
Jahr: 2007 |
Einwohner
Jahr: 2010 |
Gebäudevolumen [1000 m3]
Jahr: 2010 |
Quelle: Statistisches Amt Kanton Zürich
Unser Auftrag
Folgende Aufträge wurden allen Feuerwehrorganisationen von der GVZ zugeteilt:
- Die Feuerwehr ist zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie zur Schadenbekämpfung bei Bränden, Explosionen, Elementarereignissen und Erdbeben verpflichtet. Sie trifft bei unmittelbarer Bedrohung durch solche Gefahren die erforderlichen Abwehrmassnahmen.
- Die Feuerwehr befreit Menschen und Tiere aus Notlagen.
- Die Feuerwehr leistet Hilfe bei Oel-, Chemie und Strahlenereignissen.
- Die Gemeinden können die Feuerwehr auch für andere Aufgaben einsetzen.
- Jede Feuerwehr ist zur Hilfeleistung ausserhalb ihres Einsatzgebietes verpflichtet, sofern das die Aufgabenerfüllung in der eigenen Gemeinde nicht verunmöglicht.
Ein Bestandteil der Feuerwehr, sind die Ortsfeuerwehren, welche in ihren Gemeinden die Feuerwehraufgaben wahrnehmen.
Inzwischen wurden bereits viele Zweckverbände gegründet, worin Ortsfeuerwehren von benachbarten Gemeinden zusammengeschlossen wurden. Dies ist auch beim Feuerwehr Zweckverband Hettlingen-Dägerlen der Fall. Unser Einsatzgebiet beinhaltet das Gemeindegebiete von Dägerlen und Hettlingen.
Die GVZ hat den Ortsfeuerwehren folgende Aufgaben zugeteilt:
- Die Ortsfeuerwehr ist den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen anzupassen.
- Die Bildung einer gemeinsamen Feuerwehr durch benachbarte Gemeinden ist möglich.
- Mindestens zehn Feuerwehrleute müssen jederzeit einsatzbereit sein.
- Die Einsatzfähigkeit mit Atemschutzgeräten muss gewährleistet sein.
- Es werden folgende Feuerwehr-Kategorien gebildet: Ortsfeuerwehr, Stützpunktfeuerwehr, Stützpunktfeuerwehr mit Berufsfeuerwehr und Betriebsfeuerwehr.
- Schaffung der Voraussetzung für die Zusammenarbeit der Feuerwehr mit dem Zivilschutz.
- Die Organisation der Feuerwehren muss folgende Einsatzzeiten ab Alarmierung der Feuerwehrleute gewährleisten:
- Alarmierung + 5 Min. Ausrücken der ersten Feuerwehrleute ab Feuerwehrgebäude
- Alarmierung + 10Min. Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges mit Atemschutzgeräten auf dem Schadenplatz
- Alarmierung + 15Min. Eintreffen des ersten Tanklöschfahrzeuges auf dem Schadenplatz
- Alarmierung + 30Min. Eintreffen der Stützpunktfeuerwehr auf dem Schadenplatz
Über uns
Für die Feuerwehr ist die Brandbekämpfung längst nicht mehr die einzige Aufgabe. Inzwischen zählt so gut wie alles, was mit der Rettung von Mensch und Tier aus Extremsituation in Zusammenhang steht, zu den Aufgaben der Feuerwehr. Ebenfalls wird die Feuerwehr für das Halten von Sachwert und Umwelt eingesetzt (z.B. Hochwasser).
Im Konzept 2000 der Gebäudeversicherung Zürich (GVZ) wurden die Aufgaben der Feuerwehr neu beschrieben.
